Das Stiftungsvermögen sichert die gemeinnützige Arbeit

Jede Stiftung verfolgt formulierte Zwecke und Ziele, die bei der Gründung festgelegt wurden. Um diese Ziele in Form des Stiftungszwecks erfüllen zu können, ist Kapital von Nöten. Hier dient das Stiftungsvermögen zur Aufrechterhaltung der Förderung gemeinnütziger Projekte.

Beim Umgang mit dem Vermögen gibt es jedoch Regeln, an die sich Stiftungen bei der Verwaltung und Nutzung halten müssen. Auf dieser Seite klären wir Sie über die Wichtigkeit des Stiftungsvermögens und die Besonderheiten auf.

Was ist ein Stiftungsvermögen?

Das Stiftungsvermögen sichert der Organisation fortlaufend die Möglichkeit, ihre stiftungsrelevanten Aufgaben erfüllen zu können. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dient das Kapital einer rechtsfähigen Stiftung dazu, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten.

Dabei kann sich das Stiftungsvermögen selbst aus verschiedenen Vermögenswerten zusammensetzen. In der Regel gehört zum Stiftungskapital Barvermögen, aber auch Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen sind denkbare Kapitalanlagen. 


Wie wird ein Stiftungsvermögen verwaltet?

Durch das Stiftungsvermögen wird die Erfüllung der Stiftungszwecke nachhaltig gesichert. Hierfür bleibt der Vermögensgrundstock unangetastet, sofern vom Stifter nicht anders gewünscht. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens kann einerseits durch die Stiftung selbst erfolgen, oder andererseits durch einen externen Vermögensverwalter.

An die Ausgaben der Erträge sind gewisse Vorgaben geknüpft. Hier kann die Stiftung nicht nach Belieben verfahren, sondern muss sich an die in der Stiftungssatzung vorgegebenen Anforderungen halten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie Erträge aus Spenden und anderen wirtschaftlichen Zuschüssen müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erhalt verwendet werden.
Ausnahmen gelten nur in gewissen Sonderfällen, wie zur Finanzierung größerer geplanter Ausgaben oder zur Erhöhung des Stiftungsvermögens durch gezielte Rücklagenbildung.
Für die Höhe des Mindestkapitals hingegen gibt es keine standardisierten Regeln. Hier beziffert sich die angemessene Summe an der Höhe die notwendig ist, um die Stiftungsaufgaben und -zwecke dauerhaft und vollständig zu erfüllen.

Wie kann die Malteser Stiftung zum Stiftungsvermögen beraten?

Wollen Sie eine Treuhandstiftung oder einen Stiftungsfonds gründen, so berät Sie die Malteser Stiftung gerne. In umfassenden Beratungsgesprächen helfen wir Ihnen bei den Formalitäten. Ist Ihre Stiftung als gemeinnützige Organisation durch das Finanzamt anerkannt, unterbreitet Ihnen die Malteser Stiftung drei sinnvolle Anlagestrategien, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Durch das Konzept des Vermögenspoolings erhalten insbesondere kleiner Stiftungen die Möglichkeit, an den günstigeren Konditionen institutioneller Anleger zu partizipieren und ihr Vermögen diversifiziert anzulegen. Kriterien nachhaltiger Geldanlage, wie zum Beispiel Umweltverträglichkeit sowie soziale und ethische Standards werden berücksichtigt.

Der Vorteil: Für Sie fallen für diesen Service weder Kontoführungs- oder Depotgebühren an, noch müssen Sie Ausgabeaufschläge für den Kauf vorgeschlagener Fondsanteile zahlen.

Die Malteser Stiftung arbeitet in Kooperation mit der „Haus des Stiftens gGmbH“. Hier erhalten Sie individuelle Empfehlungen für Ihre Geldanlage, je nach gewählter Anlagestrategie. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Stiftungsvermögen selbstständig zu verwalten oder durch Ihren Vermögensverwalter weiter verwalten zu lassen.


Lassen Sie sich zu Ihrem Stiftungsvermögen beraten

Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Stiftungsvermögen persönlich, nehmen Sie dazu einfach und unverbindlich Kontakt zu uns oder greifen Sie auf unser Informationsmaterial zu.