Gemeinnützige Unterstützung durch ein Stifterdarlehen

Gutes tun und dabei gleichzeitig flexibel und vorausschauend mit den eigenen Finanzen agieren können – ein Stifterdarlehen unterstützt Sie bei diesem Vorhaben. Möchten Sie weiterhin gemeinnützige Projekte unterstützen, Ihr Vermögen jedoch nicht spenden oder zustiften? Hier setzt das Stifterdarlehen an. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Informationen über diese unkomplizierte Art der Förderung.

Was ist ein Stifterdarlehen?

Ein Stifterdarlehen bezeichnet eine besondere Form des Stiftens.

Wollen oder können sich Stifter nicht endgültig von Ihrem Vermögen oder Teilen davon trennen, so bietet ein Stifterdarlehen eine attraktive Zwischenlösung, um flexibel gemeinnützig tätig zu sein und gleichzeitig den Zugriff auf das eigene Kapital zu behalten.
Sie als Darlehensgeber stellen der Stiftung Ihr Kapital, in Form eines zinslosen Darlehens, zur Verfügung. Benötigen Sie Ihre Einlage zurück, weil unerwartet Kosten anfallen oder Sie für das Alter vorsorgen wollen, so stellt dies kein Problem dar.

Die Malteser Stiftung legt Ihr Geld an und indem Sie den Geldbetrag zinsfrei überlassen, unterstützen Sie gemeinnützige Projekte der Malteser Stiftung.

Die Vermögenserträge aus diesem Darlehen erhält die Stiftung steuerfrei und kann mit deren Hilfe humanitären Projekte vorantreiben.

Wie funktioniert ein Stifterdarlehen?

Entscheiden Sie sich für ein Stifterdarlehen, so schließen Sie als Stifter einen zeitlich befristeten Darlehensvertrag mit der Malteser Stiftung ab. Bei diesem Gelddarlehen sind Sie der Darlehensgeber und die Stiftung der Darlehensnehmer. Im Vertrag wird die Höhe des Stifterdarlehens vereinbart. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich bereit, den vereinbarten Betrag an Ihren Darlehensnehmer zu zahlen. Dieser verpflichtet sich, die Erträge in Form von Zinsen zur Förderung der gemeinnützigen Projekte einzusetzen.
Wollen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit Ihr Stifterdarlehen aufstocken, so ist dies problemlos möglich.


Sobald das Geld auf dem Konto der Organisation eingeht, wird die Summe getrennt gebucht, separat angelegt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
So ist gewährleistet, dass die Vermögenserträge steuerfrei in die gemeinnützige Arbeit fließen können.


Da die Stiftung das zur Verfügung gestellte Kapital von einem Stifterdarlehen eigenverantwortlich anlegt und Sie als Stifter keinen Einfluss auf das Risiko der Kapitalanlagewahl haben, sichert eine Bankbürgschaft die Rückzahlung der Summe ab. Die Hausbank der Stiftung verbürgt sich für die Stiftung, dass diese das Darlehen wieder zurückzahlt.
Nach Ablauf der Darlehenslaufzeit erhalten Sie Ihr Kapital vollständig, ohne Zinsen, zurück. Ebenso können Sie sich dafür entscheiden, Ihr Darlehen in eine Spende oder Zustiftung umzuwandeln. Auch per Testament kann verfügt werden, dass das Darlehen als Zuwendung nach dem Tod an die Malteser Stiftung übergeht.


Möchten Sie bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen zurückerhalten, so können Sie – unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfristen – Ihr Kapital zurückfordern.

Welche Vorteile bietet ein Stifterdarlehen?

Ein Stiftersdarlehen bringt für Sie als Stifter, aber auch für die Stiftung diverse Vorteile mit sich.

Die Vorteile im Überblick

Für den Stifter

  • Erhält Darlehen oder Teile des Darlehens nach der Laufzeit zurück
  • Das Vermögen verringert sich nicht
  • Keine Steuer auf anfallende Zinsen

 


Für die Stiftung

  • Steuerfreie Vermögenserträge
  • Erfüllung des Stiftungszweckes

Informieren Sie sich ausführlich über Stifterdarlehen

Sollten Sie weitere Informationen über Stifterdarlehen benötigen, oder Interesse daran haben, die Malteser Stiftung auf diesem Wege zu unterstützen, nutzen Sie die Gelegenheit, persönlich Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir melden uns sehr gerne bei Ihnen und versorgen Sie mit allen notwendigen Informationen rund ums Thema.