Hilfe ermöglichen, die über Generationen hinweg wirkt
Wer langfristig helfen möchte, ohne eine eigene Stiftung zu gründen, findet in der Zustiftung einen wirkungsvollen Weg des Engagements. Eine Zustiftung stärkt das Stiftungskapital und ermöglicht Hilfe, die über Generationen hinweg wirkt.
Mit einer Zustiftung an die Malteser Stiftung tragen Sie dazu bei, dass gemeinnützige Projekte dauerhaft finanziert und verlässlich umgesetzt werden können. Denn die Erträge aus dem Stiftungskapital fließen Jahr für Jahr in wirkungsvolle Projekte wie die Hospizarbeit, die Hilfe für Menschen mit Demenz oder Unterstützung für Kinder und Jugendliche.
Bereits ab einem Betrag von 500 Euro können Sie Zustifterin oder Zustifter der Malteser Stiftung werden.
Sprechen Sie mich an – ich beraten Sie persönlich, vertraulich und unverbindlich.
Susanne Kerner
0221 98222325
susanne.kerner@malteser.org
Steuerliche Vorteile von Zustiftungen
- Zustiftungen werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Sie bieten attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten über den üblichen Spendenabzug hinaus.
- Zustiftungen können innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
- Einzelpersonen können als Stiftende bis zu 1 Million Euro, Ehepaare bis zu 2 Millionen Euro steuerlich geltend machen.
- Wird Vermögen innerhalb von 24 Monaten aus einer Erbschaft an eine Stiftung übertragen, fällt dafür in der Regel keine Erbschaftsteuer an.
Kompetent und professionell, den Menschen im konkreten Leben zugewandt und aus dem Glauben schöpfend – so habe ich die Malteser kennengelernt. Als in der Seelsorge tätiger Pastoralreferent überzeugt mich dieser Einsatz und Dienst am Menschen, an seinem Wohl und Heil. Gerne unterstütze ich dieses Engagement mit meiner Zustiftung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung
Bei Projektbesuchen und Stiftertreffen habe ich viele Projekte kennengelernt, die dank der Förderung der Malteser Stiftung möglich wurden. Darum stifte ich seit mehr als 10 Jahren regelmäßig und gern.