Bestimmen Sie selbst die Zukunft Ihres Zuhauses

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie weit mehr als ein Vermögenswert. Sie steht für Lebensgeschichte, Erinnerungen und oft auch für den Wunsch, etwas Bleibendes weiterzugeben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu überlegen, was mit Haus, Wohnung oder Grundstück später geschehen soll.

Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Immobilie erhält. Ein Testament schafft Klarheit und hilft, den eigenen Willen verlässlich umzusetzen. 

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Wer erbt eine Immobilie ohne Testament?

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann geht eine Immobilie auf die gesetzlichen Erbinnen und Erben über. Je nach familiärer Situation können dies Ehepartner, Kinder oder weitere Verwandte sein.

Die gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Wer selbst bestimmen möchte, wer eine Immobilie erhält oder wie sie genutzt werden soll, sollte dies in einem Testament festhalten. 

Mit einer Immobilie dauerhaft Wirkung entfalten

Viele Menschen möchten, dass ihre Immobilie über das eigene Leben hinaus etwas bewirkt. Durch eine testamentarische Verfügung kann aus einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück langfristige Hilfe für andere Menschen entstehen.

So können Immobilien beispielsweise dazu beitragen,

  • Hospizarbeit zu fördern,
  • Kindern und Jugendlichen neue Chancen zu eröffnen,
  • Menschen in Not zu unterstützen,
  • oder Projekte langfristig abzusichern. 

Immobilie vererben oder schon zu Lebzeiten übertragen?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Immobilie weiterzugeben:

  1. Übertragung zu Lebzeiten
    Die Immobilie wird bereits zu Lebzeiten übertragen. Dabei können verschiedene Gestaltungen gewählt werden, etwa mit Wohn- oder Nießbrauchrecht, sodass die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen erhalten kann.
    Mehr erfahren: Immobilien übertragen >
     
  2. Übertragung per Testament
    Die Immobilie verbleibt zunächst vollständig im eigenen Eigentum und geht erst nach dem Tod auf die vorgesehenen Erbinnen und Erben oder Vermächtnisnehmer über.

Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, der familiären Situation und den Vermögensverhältnissen ab. 

Häufig gestellte Fragen