Eigenständig und rechtlich selbstständig

Die rechtsfähige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung. Mit ihrer Gründung entsteht eine eigene Rechtsperson, die Trägerin des Stiftungsvermögens ist. 

Eine rechtsfähige Stiftung kann zu Lebzeiten gegründet oder testamentarisch errichtet werden. Ebenso kann sie durch Vermögenszuwendungen oder testamentarische Verfügungen begünstigt werden. 

Kurz zusammengefasst: Rechtsfähige Stiftung

  • Eigene Stiftung: Ja
  • Mindestbetrag: deutlich höher, individuell
  • Was passiert mit dem Geld? Stiftungskapital wird dauerhaft dem Satzungszweck gewidmet.
  • Name & Zweck: individuell in der Satzung festgelegt
  • Gestaltungsspielraum: sehr hoch
  • Verwaltungsaufwand: hoch
  • Besonderheit: Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich
  • Geeignet für: Sehr große, komplexe und langfristig eigenständig organisierte Vorhaben. 

Gut zu wissen

Wir beraten – die Entscheidung treffen Sie

Die Malteser Stiftung errichtet und verwaltet selbst keine rechtsfähigen Stiftungen. Wir unterstützen jedoch Menschen, die diese Stiftungsform in Betracht ziehen, mit unserer Erfahrung und helfen dabei, die verschiedenen Möglichkeiten einzuordnen.

In vielen Fällen kann eine Treuhandstiftung oder ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Malteser Stiftung eine geeignete Alternative sein. Welche Form zu Ihren Zielen, Ihrem Vermögen und Ihrem gewünschten Engagement passt, besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch. 

Sprechen Sie mich an – ich beraten Sie persönlich, vertraulich und unverbindlich.