Eigenständig und rechtlich selbstständig
Die rechtsfähige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung. Mit ihrer Gründung entsteht eine eigene Rechtsperson, die Trägerin des Stiftungsvermögens ist.
Eine rechtsfähige Stiftung kann zu Lebzeiten gegründet oder testamentarisch errichtet werden. Ebenso kann sie durch Vermögenszuwendungen oder testamentarische Verfügungen begünstigt werden.
Gut zu wissen
Wir beraten – die Entscheidung treffen Sie
Die Malteser Stiftung errichtet und verwaltet selbst keine rechtsfähigen Stiftungen. Wir unterstützen jedoch Menschen, die diese Stiftungsform in Betracht ziehen, mit unserer Erfahrung und helfen dabei, die verschiedenen Möglichkeiten einzuordnen.
In vielen Fällen kann eine Treuhandstiftung oder ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Malteser Stiftung eine geeignete Alternative sein. Welche Form zu Ihren Zielen, Ihrem Vermögen und Ihrem gewünschten Engagement passt, besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Sprechen Sie mich an – ich beraten Sie persönlich, vertraulich und unverbindlich.
Susanne Kerner
0221 98222325
susanne.kerner@malteser.org