Stiften per Testament – dauerhaft helfen

Vererben an eine Stiftung – Möglichkeiten & Chancen

Die Stiftung per Testament ist eine Chance, ein positives Vermächtnis zu hinterlassen und gleichzeitig die humanitäre Hilfe in Deutschland oder weltweit zu unterstützen. Ein Testament regelt die Erbfolge und wie das zu Lebzeiten angesammelte Vermögen verteilt werden soll.

Bei einer Stiftung per Testament kann statt einer Person eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Malteser Stiftung als Erbe eingesetzt werden.

Alternativ können Sie pflichtenbefreit einen Teil Ihres Erbes an eine Stiftung Ihrer Wahl vermachen. Mit einem Vermächtnis stellen Sie sicher, dass Vermögen, Immobilien oder Wertgegenstände dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Ein Vererben an Stiftungen sorgt dafür, dass nicht nur Ihre materiellen Werte, sondern auch Ihre persönlichen Ideale weitergeben werden.

Besonderheiten des Stiftens per Testament ist, dass ein gestiftetes Erbe von der Erbschaftssteuer befreit ist. Mit diesen, rechtlich fest verankerten Regelungen stellen Sie sicher, dass Ihr gestiftetes Vermögen tatsächlich notleidenden Menschen zu Gute kommt.

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Vermächtnis & Erbeinsetzung – Stiften per Testament

Sie möchten Ihr Vermögen oder einen Teil davon per Testament eine Stiftung zukommen lassen? Wir erläutern Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten, dies zu tun. 


Vermächtnis hinterlassen

Wenn Sie der Malteser Stiftung oder Ihrer eigenen Stiftung bestimmte Geldbeträge, Sparkonten, Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile vermachen möchten, können Sie das in Form eines Vermächtnisses machen. Dafür schreiben Sie in Ihr Testament, was genau an die Stiftung vererbt werden soll. Mit einem Vermächtnis können Sie die ausgewählte Stiftung ohne weitere Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen oder -anteilen stärken.


Erben einsetzen

Ein alternativer Weg zum Vermächtnis ist die Einsetzung einer Stiftung als Erbe. Dabei wird die Stiftung zu Ihrem Rechtsnachfolger und tritt damit Ihre Rechte und Pflichten an. In Ihrem Testament können Sie Auflagen formulieren, die den Umgang mit Ihrem Vermögen regeln. Beispielsweise können Sie festlegen, dass ein besonderes Hilfsprojekt oder eine bestimmte Region unterstützt werden soll. Die Malteser Stiftung ist dann dazu verpflichtet, Ihren Willen bestmöglich durchzusetzen.


Per Testament eine neue Stiftung gründen

Außerdem können Sie mit Ihrem Nachlass auch eine ganz neue Stiftung gründen. Dafür müssen Sie dann im Testament festlegen, was der Zweck der Stiftung ist, wer den Vorstand übernimmt und wie hoch das Grundstockvermögen sein soll. Da das Erbrecht ein schwieriges juristisches Feld ist, empfiehlt es sich bei der Stiftungsgründung per Testament auf die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes oder Notars zurückzugreifen. So gehen Sie sicher, dass Ihrem Stifterwillen entsprochen wird.


Stiften und Erbschaftssteuer

Steuerrechtlich gesehen ist das Stiften per Testament mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Es fällt zum Beispiel keinerlei Erbschaftsteuer an, wenn Sie Ihr Vermögen an eine gemeinnützig anerkannte Körperschaft vermachen, denn diese Körperschaften sind von der Steuer befreit. Genauso müssen auch keine Steuern gezahlt werden, wenn Ihre Erben innerhalb von 24 Monaten einen Teil oder den vollständigen Nachlass einer gemeinnützigen Stiftung zukommen lassen. Alle bis dato bereits gezahlten Erbschaftssteuern werden vom Finanzamt zurückerstattet. Das Stiften per Testament ist daher eine Möglichkeit gemeinnützige Arbeiten und Projekte besonders effektiv zu unterstützen.

Stiften per Testament - professionelle Beratung

Für Laien ist es keine einfache Aufgabe ein rechtskräftiges Testament zu formulieren, das allen Wünschen gerecht wird und nicht anfechtbar ist. Das Malteser Stiftungszentrum vermittelt Ihnen daher bei Interesse gerne erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht. Diese Juristen unterstützen Sie nicht nur bei der Regelung Ihres Nachlasses, sondern klären Sie auch über die verschiedenen Möglichkeiten zum Stiften per Testament auf. Darüber hinaus räumen die Anwälte allen Stiftern Sonderkonditionen ein. Kontaktieren Sie daher das Malteser Stiftungszentrum persönlich per Mail oder Telefon. Wir beraten Sie gerne individuell!