Immobilien stiften für das Wohl anderer

Am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung hängen oft ganz besondere Erinnerungen. Umso verständlicher ist es, dass man sein Haus nach einem Umzug oder dem eigenen Tod in guten Händen wissen will. Die eigene Immobilie an eine Stiftung wie die Malteser Stiftung zu übergeben, ist eine gute Möglichkeit, sich gemeinnützig zu engagieren und gleichzeitig die ehemals eigenen vier Wände für die Zukunft zu erhalten. 

 

Immobilienübertragung – Ihre Möglichkeiten

Durch die Stiftung einer Immobilie zu Lebenszeiten haben Sie die Möglichkeit, die Malteser Stiftung als Begünstige einer Schenkung einzusetzen. Hier wird unterschieden zwischen der reinen Schenkung und der gemischten Schenkung, bei der Sie eine Zuwendungsbestätigung in der Höhe des geschenkten Teilwertes erhalten würden. Auf Wunsch lässt sich zur Schenkung ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht zurückbehalten. In jedem Fall muss zu Ihrer und unserer Sicherheit am Ende ein rechtsverbindlicher, klar formulierter Vertrag stehen: Hierbei stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Seite.

Alternativ ist eine Immobilienübertragung auch per Testament möglich. Aus Rechtssicherheits- und Kostengründen empfehlen wir, hierfür ein notarielles Testament anzufertigen.

Für eine Beratung in jedem dieser Fälle stehen wir gern in vertraulichen Gesprächen zur Verfügung.

Sorgenfrei wohnen durch Nießbrauchsrecht

Häufig sorgen sich mögliche Stifter darum, ob sie nach einer Immobilienübertragung noch in der Wohnung oder dem Haus wohnen können. Diese Sorge können wir Ihnen nehmen.

Ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht sichert Ihnen einen unbeschwerten Verbleib in Ihrer Immobilie, sofern Sie dies mit uns im Vorfeld so vereinbart haben. Nießbrauchsrecht bedeutet, dass eine Person Anteil an einem Gut hat, ohne selbst Eigentümer davon sein zu müssen. Ein sogenannter Nutznießer kann deshalb völlig ohne rechtliche Probleme in der gestifteten Immobilie wohnen bleiben, wie er es auch vor der Übertragung getan hat. Selbst vermietete Immobilien können über dieses Recht dem Stifter weiterhin Mieteinnahmen erbringen.


Die Vorteile des Immobilienstiftens

An erster Stelle steht die Erfüllung Ihres Wunsches, Ihre werthaltige Immobilie in verantwortungsvolle Hände zu geben, Gutes zu tun und der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Sie können die Malteser Stiftung mit der Begutachtung und anschließenden Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen. So ist die Übertragung für Sie mit nur einem sehr geringem Aufwand verbunden, und Sie können sicher sein, dass die Mieterträge dauerhaft der Arbeit für Menschen in Not zur Verfügung stehen.

Für die Übertragung stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus, mit der Sie zum Beispiel bei höheren Renten- und Pensionseinkünften oder anderweitigen Einnahmen dauerhaft die Steuerlast senken können. Die Zuwendungsbestätigung kann auf zehn Jahre verteilt werden, und so zusätzlichen Freiraum für mehr Lebensqualität schaffen.

Durch das beidseitige Arrangement der Immobilienübertragung können wir zu Lebzeiten des Stifters immer wieder auf das Hintergrundwissen und die jahrelange Erfahrung des Alteigentümers zurückgreifen, sollte dies bei Fragen zur Immobilie nötig sein. Das garantiert uns, dass wir den Wert der Immobilie dauerhaft erhalten können, und sie im gewünschten Sinne des Stifters einsetzen können.

Interessieren Sie sich dafür, Ihre Immobilie in unsere Stiftung einzubringen, oder haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie individuell, unverbindlich und vertraulich.