Gründen Sie Ihre eigene Stiftung

Ihre Vorteile bei der Stiftungsgründung

Zukunft schenken

Mit einer Treuhandstiftung, die Ihren Namen trägt, setzen Sie Ihr persönliches Zeichen: Es zeigt, dass Sie Wert darauf legen, etwas Nachhaltiges zu leisten und Ihren Taten Bedeutung zu verleihen. Durch die Förderung und Unterstützung von Projekten können Sie der Gesellschaft auf Dauer etwas zurückgeben. Dabei verewigen Sie sich mit Ihrem Engagement, indem Menschen die guten Taten mit Ihrem Namen und Ihrer Stiftung in Verbindung bringen. Selbstverständlich können Sie Ihre Stiftung auch mit dem Namen eines geliebten Angehörigen oder einem frei wählbaren Namen gründen und als Stifter anonym bleiben.

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Steuerliche Vorteile

Eine gemeinnützige Stiftung bringt für Sie als Stifter eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die abhängig davon sind, ob eine Stiftung neu gegründet, durch Ihre Einkünfte weiter finanziert oder innerhalb einer Erbschaft übertragen wird.

Bei einer Zustiftung oder einer Neugründung können Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Grundstockvermögen einer Stiftung einbringen. Die Summe kann entweder vollständig im Jahr der Gründung oder innerhalb von zehn Jahren flexibel steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren erhöht sich der Abzugsbetrag auf 2 Millionen Euro.

Zusätzlich können Sie als Privatperson jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam einbringen. Für Unternehmer ergeben sich besondere Vorteile: Unternehmen können jährlich 0,4% der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne steuerlich wirksam spenden oder zustiften.

Außerdem fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an, wenn eine Erbschaft bzw. ein Vermögen innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird.

Wir sind für Sie da!

Michael Görner

Michael Görner
Vorstand Malteser Stiftung
Tel. 0221 9822-2320
stiftung@malteser.org
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Interview mit Michael Görner: Wie wird man Stifter?

Stiftungsgründung – die Fakten:

Wer kann eine Stiftung gründen?

Eine gemeinnützige Stiftung kann von jeder volljährigen Person gegründet werden. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen wie beispielsweise eingetragene Vereine (e.V.), Aktiengesellschaften (AG) oder auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Stiftungen gründen.

Wie funktioniert die Gründung einer Stiftung?

Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung muss durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt werden. Außerdem muss der Gründer dazu ein Stiftungsgeschäft sowie eine Stiftungssatzung aufsetzen. Kern des Stiftungsgeschäfts ist die Verpflichtung des Stifters, ein genau festgelegtes Vermögen an die Stiftung zu übertragen, während in der Satzung Details wie der Name, der Stiftungszweck und die Aufgaben aufgeführt werden. Sobald die Stiftungsbehörde die Gründung anerkannt hat, ist die Organisation rechtskräftig.

Eine Treuhandstiftung hingegen ist eine unselbstständige, nichtrechtsfähige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder errichtet wird. Sie kann mit einem Grundstockvermögen von mindestens 50.000 Euro gegründet werden. Dabei wird das Stiftungsvermögen dem Treuhänder übertragen, der es anschließend getrennt von seinem eigenen Vermögen bewahrt und verwaltet. 

Verwaltung einer Treuhandstiftung

Auch nach der Gründung erfordert eine Stiftung viel Aufmerksamkeit und Organisation, damit die gesteckten Ziele nach Plan verfolgt und auch erreicht werden. Dazu müssen die finanziellen Mittel sorgfältig überwacht und für Förderprojekte kontrolliert eingesetzt werden. Doch unter dem Dach der Malteser müssen Sie sich über die Verwaltung Ihrer gemeinnützigen Stiftung keine Sorgen machen: Das Malteser Stiftungszentrum kümmert sich um die Details und übernimmt die Verwaltung.

Wir kümmern uns für Sie unter anderem um:

  •         Buchführung
  •         Kontoführung
  •         Jahresabschluss und die Prüfung durch das Finanzamt

Natürlich haben Sie auch hier die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich für konkrete Anlagestrategien und Vorgänge auszusprechen.

Ihre Stiftung unter dem Dach der Malteser Stiftung

Wenn Sie über die Stiftungsgründung nachdenken, ist das Malteser Stiftungszentrum die richtige Anlaufstelle. Schon ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro ist das kostenlose Gründen einer Treuhandstiftung möglich, bei der die Malteser Stiftung als Treuhänder agiert. Doch auch bei der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung steht Ihnen das Malteser Stiftungszentrum kooperativ zur Seite.

Zusammen mit den Maltesern gestalten sich sowohl das Gründen als auch die Verwaltung Ihrer Organisation einfach und kostengünstig. Bei einer treuhänderischen Stiftung sind keine aufwendigen Genehmigungsverfahren oder jährliche Prüfungen durch die Stiftungsaufsicht nötig. Gründung und Anerkennung können innerhalb von drei Wochen erfolgen und auch die Verwaltung ist professionell und sachkundig aufgebaut.

Unabhängig von der Rechtsform haben Sie als Stifter im Malteser Stiftungszentrum zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten. Die Stiftung kann Ihren Wunschnamen tragen. Gemeinsam mit den Maltesern können Sie hilfsbedürftige Menschen gezielt fördern und dabei genau nachvollziehen, wie und an welcher Stelle Ihr Vermögen wirkt und zum Besseren verhilft. Im Rahmen Ihrer Spenden können Sie selbst gestalten, auf welche Art und Weise sich Ihre Stiftung engagiert. So können Sie beispielsweise zu Geburtstagsspenden an Ihre eigene Stiftung aufrufen, oder andere Anlässe nutzen. Als Teil unserer Stiftergemeinschaft sind Sie auch herzlich zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen, Projektbesuchen und Stifterreisen eingeladen.


Stiftung gründen: lassen Sie sich von uns beraten

Wir möchten Ihre Fragen beantworten und Ihnen auf dem Weg zur eigenen Stiftung mit Rat und Tat helfen, Ihr Stiftungsvorhaben umzusetzen. Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich für ein erstes Gespräch.