Zustiftung in eine eigene Stiftung oder die Malteser Stiftung

Was ist eine Zustiftung?

Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung in Form von Geld oder Sachleistungen, so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften. Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Zustiftungen und Spenden. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen, einer Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen. Die Zustiftung an eine Stiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen erfolgen, so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften.

 

Zustiftung zu Lebzeiten und per Testament

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie eine Organisation sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in eine Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.

Vorteile von Zustiftungen

Bereits ab einem Betrag von 500 Euro können Sie Zustifter in der Malteser Stiftung werden. Ihre Zustiftung unterstützt dabei langfristig unsere gemeinnützigen Projekte und kommt Menschen zugute, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zustiftungen von Immobilien kann die Stiftung durch erwirtschaftete Mieteinnahmen stärken. Diese können dem Stiftungszweck zugeführt werden, während die Immobilie gleichzeitig nach Wunsch des Stifters erhalten bleiben kann.

Steuervorteile bei Zustiftungen

Für Sie ergeben sich als Zustifter bei der Malteser Stiftung einige steuerliche Vorteile, denn das langfristige gesellschaftliche Engagement wird vom Gesetzgeber besonders geschätzt und steuerlich gefördert. Zustifter und Ehegatten können innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Sonstige Vorteile

Während bei Gründung einer eigenen Stiftung behördliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde, Genehmigung durch das Finanzamt und die Stiftungsverwaltung erforderlich werden, entfallen bei einer Zustiftung ebendiese Schritte. Wenn Sie also den Wunsch verfolgen, selbst einen dauerhaften, langfristigen und nachhaltigen Beitrag zu leisten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen, ist die Zustiftung der einfachste und effektivste Weg.

Unser Angebot an unsere Zustifter

Auf Wunsch dokumentiert die Malteser Stiftung jede einzelne Unterstützung, um den Zustifter angemessen zu würdigen. Zustifter erhalten eine Stifterurkunde und können sich auf der Stiftertafel verewigen lassen. Darüber hinaus werden alle Stifter regelmäßig zu Stiftertreffen und Projektbesuchen eingeladen. Natürlich haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie lieber anonym bleiben möchten.

Ihre Zustiftung zählt

Wenn Sie Zustifter werden und sich für humanitäre Projekte einsetzen möchten, ist die Malteser Stiftung Ihr richtiger Ansprechpartner. Füllen Sie dazu einfach unseren Zeichnungsbrief aus und senden ihn uns ausgefüllt zurück. Bei monetären Zustiftungen erhalten Sie anschließend einen von uns vorbereiteten Überweisungsträger für Ihre Zustiftung.

Selbstverständlich können Sie auch direkt online zustiften. Bei Fragen und individuellen Absprachen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.