Gremien der Malteser Stiftung

Die Stiftungsorgane der Malteser Stiftung sind der geschäftsführende Vorstand und der Stiftungsrat. Durch die Satzung sind die Aufgaben der Stiftungsorgane festgelegt. Die Mitglieder der Stiftungsorgane kommen mindestens einmal im Jahr zusammen, um die die satzungsgemäßen Beschlüsse zu fassen.

Stiftungsrat

Der ehrenamtlich tätige Stiftungsrat der Malteser Stiftung beruft den Vorstand und entscheidet über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen an Projekte der Malteser im In- und Ausland. Desweiteren erteilt er dem Stiftungsvorstand die Entlastung.

Mitglieder des Stiftungsrates

Dr. Erich-Georg Prinz von Lobkowicz (Vors.)

Moritz Freiherr von und zu Bodman (stv. Vors.)

Georg Khevenhüller

Bärbel Heggemann

Dr. Michael Schaal

Prof. Dr.  Barbara Schock-Werner

Dr. Kirsten Schubert


Stiftungsvorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte und die Verwaltung der Malteser Stiftung und vertritt sie nach außen. Der Vorstand erhält keine Vergütung von der Malteser Stiftung. 

Mitglieder des Vorstandes

Douglas Graf von Saurma-Jeltsch (Vors.)

Michael Görner

Thomas Kleinert